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Wer in den Hafen der Ehe eingefahren ist, und diesen nach Jahren nicht mehr in dem Zustand vorfindet, in dem er sein Schiff dort hat einlaufen lassen, der muss sich mit dem Auslaufen beschäftigen. Kurz: Wenn eine Ehe zerrüttet ist, und keine Besserung der Beziehung in Sicht ist, muss man sich wohl oder Übel mit der Scheidung auseinandersetzen. Die emotionalen Aspekte einmal außen vor gelassen, ist eine Scheidung ein Rechtsakt, der richtig durchgeführt werden muss, um rechtskräftig zu sein. Von der Scheidung unterscheidet sich das Ehe Annulieren. Wenn man eine Ehe annulieren lässt, heißt dies, dass die Ehe unwirksam wird. Eine Ehe annulieren kann man nur, wenn einer Ehe unter vorgetäuschten Tatsachen eingewilligt wurde oder der Ehepartner, der der Ehe zugestimmt hat, nicht voll geschäftsfähig war. Ob man eine Ehe annulieren kann, muss von einem Rechtsanwalt bewertet werden. Will man eine Ehe scheiden, muss ein Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag kann von beiden Ehepartnern beantragt werden.
Ein Scheidungsantrag kann nicht direkt beim Familiengericht gestellt werden, sondern muss von einem Anwalt eingereicht werden. Dieser Anwaltszwang besteht allerdings nur bei einer streitigen Scheidung. Wenn eine einvernehmliche Scheidung beantragt wird, kann diese auch ohne Anwalt geschehen. In diesem Fall, also wenn die einvernehmliche Scheidung beantragt wird, muss im Scheidungsantrag vermerkt sein, dass beide Ehepartner der Scheidung zustimmen oder beide Ehepartner stellen voneinander getrennt jeweils einen Scheidungsantrag. Die einvernehmliche Scheidung kann nur erfolgen, wenn bei Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben.