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Unterhaltszahlung

Nach der Scheidung einer Ehe kommt das Thema Unterhaltszahlungen zwangsläufig auf den Tisch. Unterhaltszahlungen können sowohl die Kinder als auch die Ehegatten betreffen. Der Unterhalt bei Scheidung wird grundsätzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Schließen die Eheleute einen Ehevertrag ab, können sich die Rechte und Pflichten für Unterhaltszahlungen ändern. Grundsätzlich ist ein Ehepartner zu einer Unterhaltszahlung für die Kinder verpflichtet, wenn er nicht mit dem Kind zusammen wohnt. Die Unterhaltszahlung für Kinder berechnet sich an Richtwerten der so genannten Düsseldorfer Tabelle. Die Zahlen hier sind jedoch nur ein Anhaltswert für die Berechnung der Unterhaltszahlung. Der Minimalbetrag der Unterhaltszahlungen an minderjährige Kinder ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Berechnung der Unterhaltszahlung richtet sich zudem nach den Bedürfnisse des jeweils Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit der Person, die Unterhalt zahlen muss.

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Unterhalt nach Scheidung wird oft auch Ehegatten gewährt. Mit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 hat sich einiges geändert. So wurde der Unterhalt nach Scheidung für Ehegatten neu bestimmt und definiert. Grundsätzlich ist seitdem erst einmal jeder Ehepartner für sein Leben verantwortlich. Unterhaltszahlungen müssen nur gezahlt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen, die es dem Ex-Ehepartner nicht mehr möglich machen, selbst für sich verantwortlich zu sein, etwa Krankheit, Arbeitslosigkeit oder bedingt durch die Kindererziehung.

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