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Gemeinsames Sorgerecht

Im Rahmen eines Scheidungsverfahren werden Fragen des Sorgerechts und des Besuchrechts für die Kinder geregelt, wenn Kinder vorhanden sind. Die Trennung der Kinder von den Eltern kann diese emotional sehr mitnehmen, weshalb im Sorgerecht festgelegt ist, das prinzipiell beide Elternteile ein Recht zur Sorge und auch ein Besuchsrecht haben. Der Normalfall, wenn es zu einer Trennung der Kinder kommt ist, dass beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht haben. Das gemeinsame Sorgerecht spricht beiden Elternteilen die elterliche Sorge der Kinder zu. Das gemeinsame Sorgerecht kann unter Umständen abgesprochen werden, dazu ist allerdings ein Gerichtsverfahren vonnöten. Das gemeinsame Sorgerecht regelt, wie für die Kinder auch bei einer Trennung der Kinder von den Eltern zu sorgen ist.

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Es gibt Angelegenheiten des täglichen Lebens, die ein Elternteil, meist der Teil bei dem das Kind lebt, regelt und zudem Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind wie die Art der Schule, die Vermögensverwaltung, die Wohnsitzwahl oder auch die Wahl der Ausbildung. Diese Dinge werden von beiden Eltern zusammen entschieden. Kommt es zu einem Scheidungsverfahren, wird auch die Unterhaltszahlung für die Kinder geregelt. Die Unterhaltszahlung der Kinder sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Höhe der Unterhaltszahlung der Kinder wird von Fall zu Fall geregelt. Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, um zu erfahren, wie sich die Unterhaltszahlung für Kinder in Ihrem Fall berechnet.

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