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Gütertrennung

Schon vor der Eheschließung kann man sich mit einer so genannten Scheidungsfolgenvereinbarung gegen mögliche finanzielle Einbußen absichern. Besonders Selbständige Arbeitnehmer und Unternehmer vereinbaren relativ häufig eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist im Grunde nichts anderes als ein Ehevertrag, der die Gütertrennung im Falle einer Ehe Trennung regelt. Wird die Ehe Trennung vollzogen, d.h. wird die Ehe durch Scheidung aufgelöst, so tritt die Gütertrennung in Kraft. Eine Gütertrennung wird vor der Ehe vereinbart. Dieses besagt, dass beide Ehepartner über ein eigenes Vermögen verfügen und dieses auch getrennt verwalten. Werden zum Beispiel Möbel angeschafft, muss klar sein, welchem Ehepartnerteil diese zugeschrieben werden. In der Praxis ist die Gütertrennung vor allem für Paare ohne Kinder interessant. Besitzt zum Beispiel einer der Eheleute ein Haus, so wird nach der Scheidung das Haus im Besitzt desjenigen bleiben, der es gekauft hat.

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Nach der Scheidung das Haus aufzuteilen wird nicht vorkommen. Die Ehe Trennung kann somit sauber verlaufen und es kommen keine langjährigen Gerichtsverfahren auf die geschiedenen Ehepartner zu. Die Gütertrennung hat jedoch den Nachteil, dass im Gegensatz zu einer Zugewinngemeinschaft nach dem Tod eines Ehepartners, der überlebende Teil keine Steuervorteile genießt. Bevor Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Gütertrennung und Regelungen was nach der Ehe Trennung mit Haus und Hof passiert, sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.

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