Sorgerecht
Ist eine Scheidung beschlossene Sache, werden vor allem die Rechte und Pflichten der Ehepartner geregelt. Die Scheidung betrifft Kindern nicht nur emotional sondern auch das Sorgerecht und das Besuchsrecht der Kinder wird nach einer Scheidung geregelt. Vor allem wenn die Ehepartner unüberbrückbare Differenzen haben, nicht mehr oder nur noch über den Anwalt miteinander sprechen, ist das Sorgerecht eine wichtige Sache. Das Sorgerecht beschreibt nicht nur das Recht zur Sorge der Eltern, sondern auch die Pflicht zur Erziehung der Kinder. Nach einer Scheidung werden Kinder entweder dem Vater oder der Mutter zugesprochen. Aber neben dem alleinigen Sorgerecht für das Kind, gibt es auch das gemeinsame Sorgerecht der Eltern.

Wem das Sorgerecht im Endeffekt zugesprochen wird, hängt davon ab, wer am besten die Interessen und Befürfnisse des Kindes befriedigen kann und auch wie die Kinder am wenigsten Schaden von der Scheidung nehmen. Fragen zu Scheidung und Sorgerecht werden vom Familienrichter von Fall zu Fall entschieden. Neben dem Sorgerecht gibt es das Umgangs- und Besuchsrecht. Dieses regelt, den persönlichen Umgang zwischen den Elternteilen und dem Kind. Grundsätzlich haben beide Elternteile ein Besuchsrecht, um nach der Scheidung die Kinder sehen zu können. Das Besuchsrecht gilt auch für Geschwister. Im Mittelpunkt von Sorgerecht und Besuchsrecht steht immer das Wohl der Kinder.