Trennung
Wenn eine Ehe als gescheitert gilt und eine Trennung der Ehepartner bereits vollzogen wurde, steht als nächster Schritt meist die Scheidung an. Eine Trennung ist meist Voraussetzung einer Scheidung. Bevor man einen Scheidungsantrag stellen kann, muss auch eine räumliche Trennung der Ehepartner vorliegen, d.h. die Ehepartner sollten mindestens 1 Jahr voneinander getrennt leben. Bevor es zu einer Scheidung kommen kann, müssen dem Familiengericht klar die Scheidungsgründe vorgelegt werden. Die Scheidungsgründe müssen ebenfalls im Scheidungsantrag vermerkt werden. Als Scheidungsgründe gelten alle Gründe, die darauf schließen lassen, dass für die Ehe keine Aussicht auf Besserung besteht und das Eheverhältnis nachhaltig zerrüttet ist und damit als gescheitert gilt. Scheidungsgründe können zum Beispiel Untreue, häusliche Gewalt oder auch das Auseinanderleben sein. Scheidungsgründe können vielfältig sein, sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, wenn Sie die Scheidung einreichen wollen. Eine Ehe ist eine rechtsverbindliche Gemeinschaft, die mit Rechten und Pflichten für die Ehepartner verbunden ist.

Wenn die Trennung erfolgt, bevor eine Ehe geschieden wird gilt nicht mehr der Familienunterhalt, sondern der so genannte Trennungsunterhalt. Dieser regelt die Unterhaltsansprüche des Ehepartners. Die Höhe vom Trennungsunterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und hängt von vielen Faktoren ab. Im Grunde besagt der Trennungsunterhalt, dass es einen Versorgungsausgleich zwischen den Ehepartner gibt, der regelt, dass der Ehepartner zum Beispiel den ehelichen Lebensstandard aufrecht erhalten kann.