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Trennungsjahr

Wenn eine Ehe in die Brüche gegangen ist und man sich nicht mehr versteht und die Ehe nicht mehr zu kitten ist, kann man die Scheidung einreichen. Die Scheidung einreichen kann man nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die erste Voraussetzung ist, dass es einen Scheidungsgrund geben muss. Der Scheidungsgrund kann entweder von nur einem Ehepartner eingereicht werden, oder beide Ehepartner reichen diesen gemeinsam ein. Ein diesem Fall einer gemeinsamen Einreichung spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung, ermöglicht die Scheidung ohne Anwalt einreichen zu können. Wenn Sie die Scheidung einreichen, aber nur ein Ehepartner auf der Scheidung besteht, gilt in Deutschland Anwaltspflicht. Wenn Sie die Scheidung nicht bei einem Familiengericht einreichen wollen, können Sie die Scheidung auch über eine Scheidungsvereinbarung regeln. Diese Form setzt jedoch voraus, das die Ehepartner sich einvernehmlich trennen und vor allem die Scheidungsfolgen in der Scheidungsvereinbarung festgehalten sind. Das heißt, dass unter anderem die Unterhaltszahlungen in der Scheidungsvereinbarung klar geregelt werden.

trennungsjahr

Die Scheidungsvereinbarung kann unter notarieller Aufsicht besiegelt werden und spart Kosten und den Gang zum Gericht. Eine Scheidung ohne Anwalt ist somit ohne weiteres möglich. Voraussetzung für eine Scheidungsvereinbarung ist ebenfalls ein Trennungsjahr. Das Trennungsjahr ist für jede Scheidung obligatorisch. Durch das Trennungsjahr wird sichergestellt, dass die Ehepartner nicht aus einer ad hoc Situation heraus zum Mittel der Scheidung greifen. Beide Partner müssen mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben, um eine Scheidung einreichen zu können.

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