Umgangsrecht
Wenn es zu einer Scheidung kommt und Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, stehen Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts im Raum. Das Umgangsrecht regelt den persönlichen Umgang des Kindes mit den Elternteilen. Das Umgangsrecht wird grundsätzlich beiden Elternteilen und auch Geschwistern des Kindes zugesprochen. In der Regel steht dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt alle zwei Wochen ein Besuchsrecht zu. Dieses Besuchsrecht baut auf dem Grundsatz des regen Kontakts auf, der für die Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung ist. Das Umgangsrecht sollte bei einer Scheidung klar geregelt werden und das Wohl des Kindes sollte immer im Vordergrund stehen. Das Sorgerecht für Kinder regelt im Gegensatz zum Umgangsrecht, bei wem das Kind nach der Scheidung wohnen wird. Das Sorgerecht für Kinder stellt klar, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund zu stehen hat, wenn es zu einer Trennung kommt. Das Sorgerecht für Kinder wird vom Familiengericht auf der Grundlage von Parametern erteilt, die hauptsächlich die Bedürfnisse des Kindes im Auge haben. Die Unterhaltspflicht für Kinder wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geklärt.

Die Unterhaltspflicht für Kinder muss von Fall zu Fall entschieden werden und sieht ebenfalls das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die Unterhaltspflicht für Kinder kann beide Elternteile betreffen. Die Berechnung vom Trennungsunterhalt nach der Scheidung wird ebenfalls im BGH beschrieben. Die Höhe die sich aus der Berechnung vom Trennungsunterhalt ergibt, hängt von vielen Faktoren ab. Sprechen Sie auch hier mit Ihrem Rechtsanwalt, um die Berechnung von Trennungsunterhalt korrekt durchführen zu können.